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Versicherungen - Unfallversicherung

Unter "Unfallversicherung" wird eine Versicherung verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen zahlt.

Falls Sie schon eine Unfallversicherung haben, sollten Sie nicht gleich wegklicken. Es kommt nämlich nicht darauf an, dass Sie eine haben, sondern in welcher Höhe. Bei den meisten Versicherten ist die Versicherungssumme viel zu niedrig.

Der Großteil der Invaliditätsfälle sind nicht die Ursache eines Unfalls, sondern die Ursache einer Krankheit. Schutz vor den finanziellen Folgen bieten die gesetzliche Unfallversicherung und/oder eine private Unfallversicherung (Versicherungen Beratung). Die viel wichtigere Absicherung ist demzufolge die Absicherung der krankheitsbedingten Invalidität. In Deutschland ist sie aber immer noch an die Ausübung eines Berufes geknüpft. Wer keinen Beruf oder noch keinen Beruf ausübt, kann sich nicht oder nur eingeschränkt versichern (siehe "Berufsunfähigkeit").

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für jeden und sie leistet generell nicht für Freizeitunfälle. Tatsächlich passieren mehr als die Hälfte aller Unfälle in der Freizeit. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts. Eine Sporthaftpflichtversicherung stellt den Versicherten (Verband, Verein, Übungsleiter, Mitglied, Vorstand, Hauptamtlichen, Helfern usw.) von Schadenersatz-Ansprüchen frei.

Der Schutz durch die staatliche Sozialversicherung ist unzureichend. Wer sich allein darauf verlässt, muss damit rechnen, zum Sozialfall zu werden. So ist es vielen in der Vergangenheit bereits ergangen. Die unzureichenden Leistungen der Sozialversicherung kann man durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ergänzen (Versicherungen Makler). Für Berufstätige gilt allerdings, dass eine private Unfallversicherung allein nicht ausreicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso wichtig, da sie auch bei krankheitsbedingter Invalidität leistet.




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