Webtipps


Home
Berufsunfähigkeit | Gebäudeversicherung | Hausratversicherung | Kfz-Versicherung | Kreditversicherung | Lebensversicherung | Pflegeversicherung | Private Haftpflichtversicherung | Private Krankenversicherung | Rechtsschutzversicherung | Rentenversicherung | Risikolebensversicherung | Unfallversicherung |

Versicherungen - Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Die meisten Risikolebensversicherungen werden zur Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen, zur Sicherung von Verbindlichkeiten oder als Trägerpolice für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) abgeschlossen.

Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und diejenige mit fallender Versicherungssumme zu finden. Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Zur Sicherheit des Kreditgebers ist häufig der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung sogar Voraussetzung der Kreditgewährung.

Bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer im Regelfall Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer.

Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.




Impressum