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Versicherungen - Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:

- die Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwalts
- Zeugengelder und Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
- Auch Strafkautionen bis zu einer bestimmten Höhe werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

Nicht übernommen werden dagegen Geldstrafen und Bußgelder. Häufig werden Selbstbeteiligungen je Rechtsschutzfall vereinbart. Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalls, also nicht die vorbeugende Rechtsberatung.

Die Versicherungen prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Rechtsschutzversicherungen sind heute meist so aufgebaut, dass man wählen kann, ob man alle, mehrere oder eine bestimmte der angebotenen Leistungsarten versichern will. Beispielsweise kann man sich auf den Kfz-Rechtsschutz (siehe auch Kfz-Versicherung), den Arbeitsrechtsschutz oder den Grundstücksrechtsschutz (siehe auch Gebäudeversicherung) beschränken. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Bedingungen zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.




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