Bei der privaten Krankenversicherung können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung frei wählen.
Die private Krankenversicherung erhebt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung dem individuellen Risiko entsprechende Versicherungsprämien, d. h. geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen (z. B. Übergewicht, erhöhter Blutdruck), dann kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen
(für die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert), dann werden die Anträge zur Aufnahme in die private Krankenversicherungen in der Regel abgelehnt.
Die Prämie beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen werden dafür verwendet, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der Verschlechterung des Versichertenbestands in der gleichen Tarifgruppe.
Derzeit können in Deutschland Altersrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Das bedeutet, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt. Der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer.
Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Die privaten Krankenversicherungen sind durch Altersrückstellungen, gesetzliche Zuschläge, Standardtarife und Vertragsfreiheit (z. B. Aufnahme großenteils gesunder Versicherter) grundsätzlich besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung ist die Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt, ist ein Wechsel in der Regel nicht mehr günstig, da man vermutlich durch den neuen Versicherer weitaus höhere Kosten entrichten muss.
Wer privat vollversichert ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z. B. durch Arbeitslosigkeit, jedoch nur bis zum Höchstalter von 55 Jahren.