Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssumme für den Einzelnen auf der Hand.
Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einer beruflichen Beschäftigung noch einem vereinsmäßigen oder ähnlichen Risiko zuzuordnen sind. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. die entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz, die Haftung aus Sportausübung und die Haltung für die Haltung bestimmter Tiere. Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.
Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausübung der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden müssen.
Die Höhe der Deckungssumme ist normalerweise begrenzt. Nur einzelne Versicherer bieten unbegrenzten Versicherungsschutz. Diese Summen werden teils einheitlich für Personen- und Sachschäden, teils begrenzt auf diese Schadensarten angeboten. Übrige Vermögensschäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden gelten, können getrennt gedeckt werden. Eine
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