Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden.
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen wurden mit Inkrafttreten der Bestimmung in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung. Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für nahezu die gesamte Bevölkerung eingeführt. Um der Pflegeversicherung ausreichende Geldmittel zu verschaffen, begann die Beitragspflicht im Januar 1995, während die ersten Leistungen erst im April 1995 beansprucht werden konnten.
Notwendig wurde die Einführung der Pflegeversicherung, weil die Sozialhilfeausgaben die Kassen der Kommunalhaushalte sprengten. Die Nutzen- und Verteilungseffekte der Pflegeversicherung zielen insbesondere auf die Mitte der Gesellschaft ab. Mit Einführung der Pflegeversicherung hat das Pflegefallrisiko breite Anerkennung als allgemeines Lebensrisiko gefunden.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Pflegestufe festgestellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der die Pflegebedürftigkeit anlässlich eines Hausbesuchs feststellt und je nach festgestelltem Pflegeaufwand die Pflegestufe empfiehlt. Sie richtet sich ausschließlich nach den zeitlichen Anforderungen für die Pflege. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftlicher Versorgung.
Leistungen der Behandlungspflege fallen in den Finanzierungsbereich der Krankenkassen. Die letztendliche Entscheidung der Pflegeeinstufung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Pflegegutachtens. Je nach Pflegestufe bestehen für Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungsansprüche.
Im Grunde hat die gesetzliche Pflegeversicherung eher den Charakter einer Steuer als einer Versicherung. Und zwar um so mehr, je mehr Kinder die Beitragspflichtigen haben. Denn die Pflegeversicherung führt eine massive Umverteilung von Kinderhabenden zu Kinderlosen durch. Sie zwingt die Gruppe der heutigen Kinder in der Zukunft, nicht nur für die Pflege der Gruppe ihrer eigenen Eltern, sondern zusätzlich auch für die immer größer werdende Gruppe der Kinderlosen aufzukommen. Ob diese (weitere) zwangsweise Umverteilung angemessen ist, sei dahingestellt.
Für die Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung gelten altersabhängige Beiträge. Die Beitragsregelungen für Familienangehörige, privatversicherte Rentner, Selbständige usw. sind komplex, so dass man sich im Einzelfall genau erkundigen sollte. Private Pflegeversicherungen arbeiten auf der Basis des Anwartschaftsdeckungsverfahrens, d. h. es müssen Altersrückstellungen gebildet werden. Ähnlich wie die klassische Lebensversicherung kann die private Pflegeversicherung in dieser Hinsicht sogar als Geldanlageform betrachtet werden. Die Leistungen sind denen der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichwertig. An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung.