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Versicherungen - Krankentagegeld-Versicherung

Das Risiko einer längeren Krankheit kann leider plötzlich auftreten. Eine Krankentagegeld-Versicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz im Falle, wenn Sie infolge einer längeren Krankheit arbeitsunfähig werden. Wenn Sie abgesichert sind, bekommen Sie für jeden Tag ein Tagegeld. Krankentagegeld erhalten Sie von der Krankenversicherung, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Die ersten 6 Wochen deckt der Arbeitgeber grundsätzlich noch den vollen Lohnausgleich. Nachher wird das durch das Krankengeld ersetzt. Dieses ist aber deutlich niedriger. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person für den Termin, in dem diese kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bekommt. Krankengeld ist vom Einkommen abhängig und wird prinzipiell nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlung erstattet. Die Höhe des Krankengeldes beschränkt sich nach dem Gesetz auf 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (maximal auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Das Krankengeld kann 90 Prozent des Nettoarbeitslohnes nicht überschreiten. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Sie können das Krankengeld wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beanspruchen. Krankengeld bekommen auch bei ärztlich angeordneter Pflege erkrankte und versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Mutter und Vater können jeweils maximal zehn Tage Krankengeld beanspruchen, allein Erziehende 20 Tage, Eltern mit mehreren Kindern 25 Tage, allein Erziehende 50 Tage.

Die private Krankenkasse nennt das: Krankentagegeld oder Tagegeld. Die Leistungen sind in der privaten Krankenkassen von dem versicherten Tarif abhängig. Um diese Differenz zwischen vollem Einkommen und Krankentagegeld zu schließen, bieten Versicherungen eine Krankentagegeld-Versicherung an. Hier können Sie selbst entscheiden, in welcher Höhe Sie die Lohnfortzahlung wünschen. Die Höhe des Tagegeldes bestimmen Sie bei Vertragsschluss mit einer private Krankenversicherung. Sie bestimmen auch, ab welchem Tag Ihrer Krankheit das Tagegeld gezahlt wird. Ein private Krankenkasse Vergleich kann Ihnen sehr behilflich sein. Arbeitnehmer bekommen diese Summe in der Regel bis zum 42. Ab dem 43. Tag wird allerdings die Zahlung des Tagegeldes eingesetzt. Es ist möglich aber auch einen späteren Zeitpunkt zu wählen. Selbständige müssen einen frühen Leistungsbeginn ansetzen, denn sie erhalten keine Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber. Es ist nicht empfehlenswert, eine Krankentagegeldversicherung ab dem ersten Krankheitstag abzuschließen, weil diese nur die Differenz zu dem zahlt, was die versicherte Person vom Arbeitgeber und danach von der gesetzlichen Krankenkasse erhält. Auch Selbständige, die keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld beanspruchen, sollten einen so frühen Start der Zahlungen bezüglich die hohen Beiträge sehr gründlich erwägen.

Quelle: versicherungvergleich.info




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